CoronaVO

Mit dem Eintreten der Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gelten auch im Fußballbetrieb neue Regelungen des Landes. Die Verschärfungen betreffen vor allem nicht-immunisierte, also weder genesene noch geimpfte Personen. Schülerinnen und Schüler sind davon ausgenommen. Quelle: sbfv.de